UNSERE TIPPS ZUR FAHRRADBELEUCHTUNG
Wenn es dunkel wird, ist es besonders wichtig, als Fahrrad- oder Elektroradfahrer für eine vorhandene und funktionierende Beleuchtung zu sorgen, nicht nur von rechtlicher Seite, sondern auch zu Ihrer eigenen Sicherheit. Wir geben Ihnen hier hilfreiche Tipps, worauf Sie dabei achten sollten.
SOLL UND IST
"AN RUND 40 PROZENT DER FAHRRÄDER IST DIE BELEUCHTUNG NUR UNZUREICHEND ODER FEHLT VÖLLIG."
Die Beleuchtung gehört zu den elementaren Sicherheitseinrichtungen an einem Fahrrad. Was dabei vorgeschrieben und erlaubt ist, ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geregelt. "Trotzdem funktioniert an rund 40 Prozent der Fahrräder die Beleuchtung nur unzureichend oder fehlt völlig", schlägt die Deutsche Verkehrswacht Alarm. Durch schlechte Sicht und Sichtbarkeit erhöht sich die Unfallgefahr – gerade jetzt, wenn die Nächte wieder länger werden. "Lichtmuffel" setzen sich also einem erhöhten Unfallrisiko aus. Nachts und in der Dämmerung werden Radfahrer leicht von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen. Aber auch die Gefahr von Alleinunfällen wird durch mangelnde Ausleuchtung der Fahrbahn und des Radweges erhöht.
WELCHE BELEUCHTUNG BRAUCHE ICH?
"NICHT NUR AKTIVES, AUCH PASSIVES LICHT IST PFLICHT"
Die Beleuchtung an Fahrrädern wird durch §67 der StVZO geregelt. Dieser Paragraph schreibt vor, welche Lichter (aktive Beleuchtung) und Reflektoren (passive Beleuchtung) ein Rad haben muss, um für den Straßenverkehr zugelassen zu sein. So muss an einem Fahrrad oder Elektrorad zwingend ein weißer Scheinwerfer an der Vorderseite und eine rote Schlussleuchte an der Rückseite angebracht sein. Alle Leuchtmittel am Rad benötigen das amtliche Prüfzeichen, bestehend aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und einer Ziffernfolge.
ABNEHMBARE BELEUCHTUNG
Seit Juni 2017 dürfen diese Lichter auch abnehmbar sein, während der Fahrt aber nicht blinken. Batterie- und Akkuleuchten müssen zudem mit einer Kapazitätsanzeige Auskunft über den Ladestand geben. Zusatzfunktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht oder Bremslicht sind ebenfalls am Fahrrad erlaubt, Blinker nur bei zweispurigen Fahrzeugen.
DYANMO
Als Energiequelle sind Dynamos oder Akkus zulässig. Ein Nabendynamo ist mittlerweile als Dynamo Standard. Der Vorteil zum Seitenläufer: Er läuft leise und leichtgängig und liefert auch bei Nässe zuverlässig Strom. Zudem ist der Dynamo im Gegensatz zur Batteriebeleuchtung fest am Rad installiert und muss nicht aufgeladen werden.
BELEUCHTUNG BEI ELEKTRORÄDERN
Die Beleuchtung von Pedelecs wird in der Regel nicht von einem Dynamo angetrieben, sondern von dem Akku, der auch den Motor speist. Selbst wenn der Akku so geleert ist, dass der Motor abschaltet, reicht die restliche Energiemenge noch für mehrere Stunden Beleuchtung, sodass man im Fall der Fälle nicht im Dunkeln steht.
LED-BELEUCHTUNG
Ein LED-Rücklicht mit Standlicht und jetzt sogar mit Bremslichtfunktion sowie ein ausfallsicherer LED-Frontscheinwerfer, sorgen dafür, dass Radfahrer kaum zu übersehen sind. Gute LED-Frontleuchten sind um ein Vielfaches heller als Halogenbirnchen und leuchten die Fahrbahn fast taghell aus. Dabei ist es sehr wichtig, dass solche Hochleistungsscheinwerfer akkurat eingestellt werden. Etwa zehn Meter vor dem Vorderrad soll die hellste Stelle des Scheinwerfers die Fahrbahn erreichen. Ist die Lampe zu hoch eingestellt, werden enggegenkommende Radler, Fußgänger und sogar Kraftfahrzeuge gefährlich geblendet.
PASSIVES LICHT
Aber nicht nur aktives, sondern auch passives Licht ist an Fahrrädern und Elektrorädern vorgeschrieben: Ein weißer Frontreflektor im Scheinwerfer integrierter sowie ein im Rücklicht integrierter roter Reflektor hinten. Die Pflicht, einen zweiten roten Reflektor hinten montiert zu haben, ist 2017 gestrichen worden. An den Pedalen müssen nach vorne und nach hinten wirkende gelbe Reflektoren angebracht sein. Bei den Laufrädern hat man die Wahl: Entweder man nutzt Reifen mit einem durchgehenden Reflexstreifen auf der Flanke oder benutzt ganz klassisch zwei gelbe Speichenreflektoren in jedem Laufrad. Auch reflektierende Speichenclips, die an jeder Speiche angebracht sind, sind möglich. Achten Sie auch bei den Reflektoren auf das deutsche Prüfzeichen, die K-Nummer, und die Wellenlinie, denn nur diese sind zugelassen für den Straßenverkehr.
RADFAHRER-BUSSGELDKATALOG
Und nicht vergessen: Wer mit fehlender oder nicht funktionierender Fahrrad-Beleuchtung im Straßenverkehr unterwegs ist, darf laut Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer zur Kasse gebeten werden (und zwar nicht nur hinsichtlich Beleuchtung):
- Fahrrad ohne Licht bzw. defektes Licht: 20 Euro
- mit Gefährdung: 25 Euro
- mit Unfall oder Sachbeschädigung: 35 Euro
Also, nicht darauf ankommen lassen und lieber gleich mit einem verkehrstüchtigen Fahrrad unterwegs sein - damit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
WELCHES LICHT IST DAS BESTE?
"JE SICHTBARER SIE SIND, UMSO BESSER WERDEN SIE WAHRGENOMMEN."
Die meisten Fahrräder sind heute mit einem Nabendynamo und entsprechender Beleuchtung ausgestattet. Bei Mountainbikes oder Cross- und Rennrädern lassen sich Scheinwerfer und Rücklicht bequem mit abnehmbaren Akku-Leuchten nachrüsten. Doch Licht ist nicht gleich Licht, zumindest was die Lichtausbeute bei den Scheinwerfern nach vorne betrifft. Hier gibt es durchaus große Unterschiede, die sich in der vom Hersteller - wie etwa dem renommierten, deutschen Unternehmen BUSCH UND MÜLLER - angegebenen LUX-Zahl sehr gut ablesen lässt. Je größer diese Zahl, desto größer ist die Leuchtstärke einer Lampe. Das macht sich vor allem dann bemerkbar, wenn Radfahrer auf Wegen ohne zusätzliche Beleuchtung wie Straßenlaternen unterwegs sind. Eine intensive Ausleuchtung ist dann besonders wichtig. Busch und Müller bietet hier z.B. zugelassene Dynamo-Scheinwerfer wie den IQ-X mit bis zu 100 LUX, Elektrorad-Scheinwerfer wie den IQ-X E mit bis zu 150 LUX (bei Elektroräder ist auf unterschiedliche Systemspannung zu achten) oder Akku-Scheinwerfer wie den IXON Space mit bis zu 150 Lux an. Für etwas weniger intensive Ausstrahlung der Fahrtstrecke ist der Dynamo-Scheinwerfer EYC mit bis zu 50 LUX, der Elektrorad-Scheinwerfer IQ-XS E mit bis zu 80 LUX oder die Akkulampe CORE mit bis zu 50 LUX eine gute Wahl.
Und wer es bei Elektrorädern so richtig hell haben möchte, kommt um die M99 Mini Pro-25 von SUPERNOVA nicht herum, der weltweit erste Scheinwerfer mit zugelassenem Fernlicht für 25 km/h-Elektroräder. Mit 150 Lux (450 lumen) beim Abblendlicht und 260 Lux (1.150 lumen) beim Fernlicht wird hier die Nacht zum Tag. Dieses wahre Feuerwerk gibt es natürlich bei uns. Gerne beraten wir Sie dazu.
Bei Rücklichtern gibt es Unterschiede, ob das Licht überwiegend nach hinten oder auch auf die Seite abgestrahlt wird. Damit kann auch die Helligkeit variieren. Eine neue Technologie von Busch und Müller heißt LINE TEC, wie es etwa beim batteriebetriebenen VIEW Plus eingebaut ist. Statt eines Lichtpunktes ("normales" Rücklicht) leuchtet bei diesen modernen Rücklichtern eine breite Lichtlinie. Dadurch beachten andere von hinten kommende Verkehrsteilnehmer das Fahrrad früher und können beim Näherkommen den Abstand viel besser einschätzen.
ZUSÄTZLICHES LICHT UND REFLEKTOREN
Aber nicht nur Licht und Reflektoren an Fahrrad und Elektrorad sorgen für gute Sichtbarkeit, sondern auch Leuchtwesten, reflektierende Kleidung oder Lichter an Helmen. Immer mehr Helm-Hersteller wie ALPINA oder UVEX bieten ihre Kopfschützer mittlerweile mit integrierten LEDs an. Oft haben diese Helme dann ein rotes Rücklicht eingebaut, die sich bei vielen Modellen auch nachrüsten lassen. Manche Helme - wie etwa der UVEX Finale Light 2.0 - haben zusätzlich auch nach vorne integrierte LEDs.
FAZIT:
Ob gesetzlich vorgeschrieben oder für Ihre eigene Sicherheit: Als Fahrradfahrer können Sie gar nicht genug leuchten. Je sichtbarer Sie sind, umso besser werden sie von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Wichtig dabei ist eine funktionierende und helle Beleuchtung sowie zusätzliche Reflektoren, egal ob am Fahrrad oder am Fahrer.
Alle diese Produkte bekommen Sie natürlich BEI UNS! Und wenn Sie nicht sicher sind, welches Licht am besten zu Ihrem Fahrrad und zu Ihrer Fahreigenschaft passt oder ob ihr Fahrrad gemäß der Straßenverkehrsordnung ausgestattet ist, fragen Sie gerne uns. Wir kennen uns mit Fahrrad-Beleuchtung aus und können Sie für Ihre Belange bestens beraten.